Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Artikel 3 des Grundgesetzes) und haben die gleichen Rechte – das gilt auch im betrieblichen Alltag.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind vielfältig und unterstützen die Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Alter – mit dem Ziel, das Leitbild der AGR zu fördern. Unter dem Motto „miteinander / füreinander“ entsteht so eine Kultur der Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts in der Vielfalt als Stärke gelebt wird und jede Person ihr volles Potenzial entfalten kann.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten umfassen unter anderem:
Kontakt
Egal, ob Sie Ihre Abfälle als Kommune, als Unternehmen oder auch als Privatperson entsorgen lassen wollen: Die AGR Gruppe ist in jedem Fall für Sie der richtige Ansprechpartner. Unsere Kundenberater machen Ihnen ein Angebot, das individuell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist und auch nachhaltige Entwicklungen Ihrer Entsorgungssituation berücksichtigt. Sprechen Sie uns an.