Gleichstellung

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Artikel 3 des Grundgesetzes) und haben die gleichen Rechte – das gilt auch im betrieblichen Alltag.

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind vielfältig und unterstützen die Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Alter – mit dem Ziel, das Leitbild der AGR zu fördern. Unter dem Motto „miteinander / füreinander“ entsteht so eine Kultur der Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts in der Vielfalt als Stärke gelebt wird und jede Person ihr volles Potenzial entfalten kann.

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten umfassen unter anderem:

  • Verbesserung der beruflichen Chancen für Frauen
  • Erhöhung der Frauenquote auch in Führungspositionen 
  • Sicherstellung der Einhaltung und Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW)
  • Erstellung eines Gleichstellungsplans 
  • Mitwirkung bei personellen und sozialen Maßnahmen 
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 
  • Vernetzung mit anderen Gleichstellungsbeauftragten und Organisationen 
  • Förderung eines gendersensiblen Sprachgebrauchs 
  • Öffentlichkeitsarbeit zu Themen der Gleichstellung 

Ihre Ansprechpartnerinnen rund um das Thema Gleichstellung

Cornelia Müller

Claudia Nocke



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Egal, ob Sie Ihre Abfälle als Kommune, als Unternehmen oder auch als Privatperson entsorgen lassen wollen: Die AGR Gruppe ist in jedem Fall für Sie der richtige Ansprechpartner. Unsere Kundenberater machen Ihnen ein Angebot, das individuell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist und auch nachhaltige Entwicklungen Ihrer Entsorgungssituation berücksichtigt. Sprechen Sie uns an.

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