Es gibt Abfälle, die nicht weiter verwertet werden können. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht zum Schutz für Mensch und Umwelt vor, dass diese auf geeigneten Deponien beseitigt werden müssen.
Für die AGR und die ZDE ist festzustellen, dass die Deponierung von Abfällen stets genehmigungskonform unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt und schädliche Umweltbelastungen auszuschließen sind – dies gilt für alle Abfälle.
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