Veranstaltungen aufgrund von Corona-Schutzverordnung nicht durchführbar
Herten, 15.05.2020. Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Veranstaltungsplanung der AGR aus. Das Hertener Sommerkino, das die AGR gemeinsam mit den Hertener Stadtwerken ausrichten, muss nun aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Landes NRW abgesagt werden.
Das Hertener Sommerkino sollte vom 12. bis 15. August 2020 erneut auf dem Ewald-Gelände in Herten-Süd stattfinden. Leider ließ die aktuell gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW keinen Spielraum für die Realisierung des Open-Air-Kinos. Diese untersagt zum einen Großveranstaltungen als auch Kulturveranstaltungen mit über 100 Personen bis zum 31. August 2020. „Das war das ausschlaggebende Kriterium für die Absage unseres Sommerkinos“, erklärt Dr. Jürgen Fröhlich, Pressesprecher der AGR Gruppe. Auch der Projektwettbewerb, der immer mit dem Sommerkino verbunden ist, wird somit dieses Jahr nicht stattfinden können. „Die kompletten Kino-Eintrittsgelder fließen normalerweise in gemeinnützige Projekte in Herten“, so Fröhlich weiter. Stadtwerke-Pressesprecherin Kerstin Walberg ergänzt: „Auch wenn das Sommerkino mittlerweile zu einer festen Institution in Herten geworden ist und zahlreiche Fans hat, die dem Termin jedes Jahr entgegenfiebern: Gesundheitsschutz hat absoluten Vorrang.“ Die Veranstalter hoffen, dass das Hertener Sommerkino im kommenden Jahr wieder normal auf Ewald stattfinden kann.
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