Entsorgungssicherheit

AGR erhält letztmalig Genehmigung.

Die Bezirksregierung Münster hat den Planfeststellungsantrag der AGR zur Schaffung neuer Kapazitäten auf der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) letztmalig unter Auflagen genehmigt.

Im Planfeststellungsbeschluss heißt es dazu:

„Aufgrund der im Wesentlichen nachfolgend unter VII. in diesem Beschluss dargestellten Planungsüberlegungen und nach dem Ergebnis des Anhörungsverfahrens wird das planfestgestellte Vorhaben ‚Erweiterung und Erhöhung der ZDE‘ unter Abwägung der zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit als notwendig und verhältnismäßig angesehen.“

„Der unverzügliche Beginn der Arbeiten sowie die unverzügliche Inbetriebnahme der neuen Deponiebereiche, nach Maßgabe der vorliegenden Entscheidung, liegen im besonderen öffentlichen Interesse, da nur so die Entsorgungssicherheit im Regierungsbezirk (RB) Münster und im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zuverlässig gewährleistet werden kann.“

AGR-Pressesprecher Jürgen Fröhlich erläutert: „Dies ist eine wichtige Entscheidung für die Entsorgungssicherheit der Region. Die Zentraldeponie Emscherbruch hat wichtige Funktionen für Kommunen, Industrie, Gewerbe und Bürger: Hier werden auch die aufbereiteten Schlacken aus der thermischen Hausmüllverwertung der Metropole Ruhr, wie zum Beispiel dem Kreis Recklinghausen, Herne und Herten, aber auch aus Gelsenkirchen und Essen, deponiert.“

Fröhlich ergänzt zum Thema einer möglichen Klage gegen die Bezirksregierung Müster wegen der Erteilung der Genehmigung: „Die AGR hat keine eigenen Abfälle. Wir erbringen Dienstleistungen für die Region. Eine wie in den Medien diskutierte Klage könnte die Entsorgungssituation auch für kommunale und regionale Anlieferer verschärfen und das Schüttende 2030/31 nach hinten verschieben.“

Aufgrund der eingetretenen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren sind die derzeit noch bestehenden Kapazitäten auf der ZDE knapp. Bereits seit etwa einem Jahr können dort keine Abfälle der Deponieklasse I mehr angenommen werden. In dieser Woche musste die AGR ihre Anlieferer über weitere Annahme-Einschränkungen für die Deponieklassen II und III informieren.

Bis die jetzt genehmigten neuen Kapazitäten genutzt werden können, dauert es bis Mitte 2022. Dann werden die neuen Schüttfelder entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gebaut, abgedichtet und durch die Bezirksregierung abgenommen sein.

Die Bekanntmachung des Planfeststellungbeschlusses ist online auf den Internet-Seiten der Bezirksregierung Münster einzusehen:

www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/deponien/AGR_zentraldeponie_emscherbruch_ea/index.html

Markus Jablonski

Leiter Unternehmenskommunikation

Pressesprecher

+49 2366 300-820
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