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Staatsanwaltschaft Bochum:
Keine Insolvenzverschleppung bei der AGR
Verfahren gegen Dietrich Freudenberger eingestellt


(Essen / Herten, 26.02.09) Die Staatsanwaltschaft Bochum hat das aufgrund einer Anzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Dietrich Freudenberger, den heutigen Geschäftsführer der AGR - Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, gegen Zahlung eines Auflagenbetrages von 10.000 Euro wegen Geringfügigkeit eingestellt. In der Einstellungsverfügung wird festgestellt, dass die Vorwürfe des Kreditbetruges und der Insolvenzverschleppung eindeutig nicht zutreffen.

Übrig bleibt aus Sicht der Staatsanwaltschaft nur der Unterpunkt einer unvollständigen Darstellung im Jahresabschluss 2005. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte eine noch von der früheren AGR Geschäftsführung zu Gunsten der ehemaligen Tochtergesellschaft Brochier ausgestellte Patronatserklärung unterhalb der Bilanz als haftungsähnliches Verhältnis erwähnt werden müssen. 

Die Entscheidung, die Patronatserklärung nicht mehr in den Jahresabschluss 2005 aufzunehmen, war nach intensiver Beratung durch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer erfolgt, da die AGR schon lange nicht mehr Gesellschafter von Brochier war. Zudem war die Patronatsurkunde bereits an die AGR zurückgegeben worden. Diese Entscheidung hält die Geschäftsführung der AGR auch heute noch für korrekt.  

Gleichwohl hat Dietrich Freudenberger der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung des Auflagenbetrages zugestimmt, da die Kosten eines durchzuführenden Gerichtsverfahrens deutlich höher als der jetzt festgelegte Betrag wären.

Zur Erinnerung: Im Zusammenhang mit den Turbulenzen um die Insolvenz der ehemaligen AGR Tochtergesellschaft Brochier in Nürnberg hatten sowohl eine Privatperson aus Herten als auch eine Minderheitsfraktion aus der Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr im Jahr 2007 Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Unterstellt wurde, dass die AGR in ihrem Jahresabschluss 2005 eine Patronatserklärung zu Gunsten Brochiers bewusst nicht aufgenommen habe. Dadurch sei bei der AGR eine Insolvenzsituation entstanden, die den Gang zum Konkursrichter notwendig gemacht hätte.  

Diese Unterstellung ist durch die jetzige Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft eindeutig widerlegt. Dazu Dietrich Freudenberger , selbst viele Jahre als Verwaltungsrichter und Verwaltungsjurist tätig: „Was den Passus im Jahresabschluss 2005 betrifft, habe ich jedoch nach wie vor eine andere Rechtsauffassung als die Staatsanwaltschaft. Aber die AGR ist momentan auf einem guten Weg und ich sehe keinen Sinn darin, nun einen langwierigen Rechtsstreit zu suchen, dessen Kosten den Auflagenbetrag weit überschreiten würden.“    

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Heinz Struszczynski
Fon: 0201/2429-203
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AGR mbH
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Gildehofstraße 1
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