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AGR eANV |
Das deutsche Abfallnachweisverfahren befindet sich im Wandel: Bis 2011 wird für gefährliche Abfälle stufenweise ein elektronisches Nachweisverfahren (kurz: eANV) eingeführt. Grundlage ist das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung und die dazugehörige Verordnung. Eine Vereinfachung des komplexen Abfallnachweisverfahrens wird es durch die Digitalisierung in erster Linie jedoch nur für die Überwachung durch die Behörden geben.
Für die Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen hingegen wird das eANV eher zusätzliche, insbesondere technische Anforderungen, als eine Vereinfachung mit sich bringen. So müssen Entsorgungsnachweise und Begleitscheine künftig elektronisch erstellt und digital signiert, sowie die Register (als Ersatz für das bisherige Nachweisbuch) elektronisch geführt werden.
Der Datenverkehr zwischen Abfallerzeuger, Beförderer, Entsorger und Behörden wird dabei künftig einheitlich über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS Abfall) geführt. Diese soll - nach einigen Verzögerungen - nun endlich am 09. November 2009 produktiv gehen und somit ein halbes Jahr vor dem verpflichtenden Start des eANV am 01. April 2010 die Möglichkeit zum elektronischen Austausch der abfallrechtlichen Dokumente ermöglichen.
Spezielle, auf Ihre individuelle Situation abgestimmte Antworten bzw. Lösungsmöglichkeiten erörtern wir gerne mit Ihnen. Dazu können Sie unser nachfolgendes Kontaktformular nutzen.
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