Barrierefreier Internetauftritt der AGR Homepage
Bislang kennt man den Begriff "Barrierefreiheit" eher aus dem Baurecht z. B. im Zusammenhang mit rollstuhlgerechten Zugängen zu öffentlichen Gebäuden.
Aber auch im Internet gibt es ähnlich unüberwindbare Hindernisse beispielsweise für motorisch eingeschränkte, blinde oder sehbehindere Menschen. Gerade aber für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist die Nutzung Internets ein wichtiges Instrument zur Kompensation ihrer Behinderung.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) erlassen. Bis Ende 2005 müssen nun alle öffentlich zugänglichen Internetauftritte der Behörden der Bundesverwaltung "barrierefrei" gemacht werden.
Künftig können blinde Menschen dann die Internetseiten über eine Brailletastatur ertasten bzw. mit einem entsprechenden Zusatztgerät über eine Sprachausgabe hören. Sehbehinderten steht eine Option für optimale Farkontraste und große Schrifttypen zur Verfügung. Farbenblinde können eine bestimmte Farbauswahl wählen etc.
Zwar gilt diese Verordnung bislang (ab Ende 2005) nur für Bundesverwaltungsbehörden und nicht für die freie Wirtschaft. Unabhängig davon ist die AGR Unternehmensgruppe aber von der Notwendigkeit dieser Hilfsmaßnahmen überzeugt und hat daher die Homepage der AGR Unternehmensgruppe bereits zu diesem frühen Zeitpunkt um eine barrierefreie Variante ergänzt.




